Mieterinnen und Mieter sollen laut Gesetzgeber ihre Unterlagen immer bis 31. Dezember erhalten. Für 2024 sind die WGW-Abrechnungen längst in Arbeit. Übrigens: Für die Steuerklärung kann man alles auch im Folgejahr einreichen.
Ihre Betriebs- und Heizkostenabrechnung für 2024 erhalten Sie spätestens im vierten Quartal. Zunehmende Anforderungen führen dazu, dass die Erstellung der Abrechnungsunterlagen bei allen immer mehr Zeit in Anspruch nehmen. Das Prozedere ist zeitaufwendig, aber notwendig, weil wir wollen, dass Sie korrekte Abrechnungen bekommen.