Fernsehen und Radio hören ist Teil Ihres täglichen Freizeitprogramms? Dann sollten Sie aktiv werden: Seit Januar sind die Bereitstellung von Kabel-TV und -Radio nicht mehr überall im Nutzungsvertrag enthalten. Das gilt bereits für alle WGW-Wohnungen, die wir ans Glasfasernetz angeschlossen haben. Spätestens ab Juli 2024 für alle Wohnungen im Bestand.
Vor zwei Jahren wurde das Telekommunikationsgesetz (TKG) geändert und die Position der Kabelgebühren aus den umlegbaren Betriebskosten gestrichen. Der Gesetzgeber will damit Privathaushalten mehr Wahlfreiheit bieten. Wohnungen können daher von uns nicht mehr inklusive Kabel-TV und -Radio vermietet werden.
Aktiv werden
Genau wie bei der Stromversorgung schließen Sie also direkt einen Vertrag mit einem Kabelnetzbetreiber Ihrer Wahl ab. Die Kosten für Fernsehen und Radio rechnen Sie direkt mit dem gewählten Kabelnetzbetreiber ab und sind abhängig von dessen Angebot.
Angebot von willy.tel
WGW-Mitgliedern bietet unser lang-jähriger Vertragspartner willy.tel den Kabelanschluss für einen Sonderpreis an: Der Empfang von über 400 digitalen Sendern kostet monatlich 4,90 Euro.
Betriebskosten-Abrechnung ohne Kabelgebühren
Der Posten „Kabelgebühren“ (monatlich rund zehn Euro) auf der Betriebskostenabrechnung entfällt. Stattdessen wird vorübergehend ein Glasfaserbereitstellungsentgelt in Höhe von monatlich fünf Euro erhoben, um den Anschluss unserer Wohnungen ans Glasfasernetz (Fibre to the Home, FTTH) zu refinanzieren. In zehn Jahren entfällt auch dieser Beitrag, wobei die gesamten Investitionen damit nicht gedeckt sind. Den Rest von rund einer Million Euro übernimmt die WGW.