Der Ausstoß des klimaschädlichen Gases Kohlendioxid soll deutlich sinken. Muss er auch, wenn Deutschland bis 2045 das Ziel einhalten und klimaneutral sein will. Damit wir sparsamer mit Energie umgehen, wird hoher Verbrauch stärker belastet – und zwar mit einer Abgabe auf CO2-Emissionen von fossilen Brennstoffen. Wieso es diese Abgabe gibt und was es für unsere Mitglieder bedeutet, fassen wir zusammen.
Was ist der CO2-Preis?
Seit Januar 2021 gilt der CO2-Preis oder auch umgangssprachlich die „CO2-Steuer“, eine Abgabe für den Energieverbrauch von Benzin, Diesel, Heizöl und Erdgas als Teil des Klimaschutzprogrammes der Bundesregierung. Das Gesetz, das diese Bepreisung von Kohlenstoffdioxid regelt, ist das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG). Das Prinzip: Je mehr Ausstoß von klimaschädlichem CO2, desto mehr muss bezahlt werden.
Wieso brauchen wir eine CO2-Abgabe?
Sie soll helfen, die Klimaziele zu erreichen und Treibhausgase zu verringern. Mit der CO2-Steuer wird klimafreundliches Verhalten belohnt, also etwa der Kauf von E-Autos oder der Einbau von Wärmepumpen und Solarthermie. Das eingenommene Geld wird in Maßnahmen zum Klimaschutz investiert und soll auch zu Entlastungen bei den Bürgern führen, etwa beim Strompreis.
Was bedeutet das für Mieter?
Bisher haben Mieter die Kosten der CO2-Bepreisung allein getragen. Seit 2023, also mit der Abrechnung 2023 im kom-menden Jahr, werden diese Kosten aufgeteilt. Nach einem Stufenmodell sollen Mieter entlastet und Vermieter beteiligt werden – je nach energetischem Zustand eines Gebäudes. Damit will man fördern, dass mehr Vermieter Immobilien energetisch sanieren. Das Ganze regelt das Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz. Je schlechter das Gebäude und somit die Wohnung gedämmt ist, desto höher ist der Anteil des Vermieters – bis zu 95 Prozent. Bei einem Hocheffizienzhaus mit niedrigem Energieverbrauch zahlt der Mieter alles.
… und Vermieter?
Vermieter sind für die Jahresabrechnung 2023 verpflichtet, die CO2-Steuer anteilig zu tragen. Wir informieren Sie darüber, wie das funktioniert und was Mitglieder machen können, die eine Abrechnung von uns bekommen oder auch einen eigenen Vertrag mit einem Gasversorger haben.
Was tun, wenn ich die Abrechnung von der WGW bekomme?
Wer die Heizkosten-Abrechnung von der WGW bekommt, muss nicht aktiv werden. Das betrifft die Mehrheit der WGW-Wohnanlagen. Im Laufe des Jahres 2024 erhalten diese Mitglieder die Abrech-nung von uns per Post. Die CO2-Kosten und die Verteilung werden darin transparent ausgewiesen.
Und wie sieht es aus, wenn ich einen eigenen Gasvertrag mit einem Anbieter habe?
Sind Sie Selbstversorger in Sachen Heizung und Warmwasser, haben also einen eigenen Gasvertrag mit einem Anbieter? Diese Mitglieder können uns für die Berechnung des Vermieter-Anteils der CO2-Kosten alle Informationen des Verbrauchs- und Abrechnungszeitraums ab dem 1. Januar 2023 senden: Nach Erhalt der Rechnung der Heiz- und Warmwasserkosten des Anbieters am besten so schnell wie möglich. Das erleichtert uns die Bearbeitung.
Wir benötigen Folgendes: Ihre persönlichen Kontaktdaten und die verbrauchsabhängigen Daten sowie eine Kopie der Abrechnung des jeweiligen Gasversorgers. Grund dafür sind Umrechnungs- und Emissionsfaktoren, die wir zur Berechnung brauchen.
Schicken Sie uns diese Infos entweder per Post oder E-Mail an
info@gartenstadt-wandsbek.de