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Kennen Sie Ihren Energieverbrauch?
Jetzt haben Sie ihn im Blick!

Die Verbrauchsinfos erhalten Mieterinnen und Mieter, die ihre Heizkostenabrechnung von der WGW bekommen.

Registrieren Sie sich mit ein paar Klicks im WGW-Portal, um monatlich übersichtliche Infos zu Ihrem Energieverbrauch zu erhalten. So haben Sie es in der Hand, nicht nur auf den Verbrauch zu achten, sondern auch Ressourcen zu schonen.

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Hilfe, Fragen & Antworten

Für wen ist das WGW-Portal?

Das WGW-Portal bzw. die Verbrauchsinfos erhalten Mieterinnen und Mieter, die ihre Heizkostenabrechnung von der WGW bekommen.

Welche Informationen finde ich im WGW-Portal?

Den individuellen, tatsächlichen Verbrauch sowie einen Vergleich zum vergangenen Monat und zum Vorjahresmonat (sofern schon vorhanden) zeigt das Portal. Außerdem gibt es einen Vergleich mit dem durchschnittlichen Verbrauch vergleichbarer Haushalte („normierter Nutzer“).

Warum gibt es noch keinen Vorjahreswert?

Aus technischen Gründen können vom Messdienstleister nur Daten ab dem Startzeitpunkt zur Verfügung gestellt werden, die regelmäßig ins Portal eingepflegt werden. Ab 2024 liegen dann nach und nach die Vorjahreswerte vor.

Ich habe mein Anschreiben nicht mehr zur Hand. Was mache ich jetzt?

Wenn Sie die Heizkostenabrechnung von uns erhalten, nutzen Sie einfach das unten stehende Kontaktformular. Wir schicken Ihnen dann erneut einen Brief mit Ihrem individuellen Registrierungscode zu.

Bisher habe ich kein Anschreiben der WGW erhalten. Woran liegt das?

Ihre Wohnanlage ist vom Messdienstleister noch nicht vollständig vorbereitet, das heißt, die Daten sind noch nicht übertragen worden. Erst wenn das abgeschlossen ist, liegen die Verbrauchswerte vor. Ein Beispiel: Nachdem der Messdienstleister eine erstmalige Datenübertragung für eine Wohnanlage für April vorbereitet hat, erhalten Sie den Info-Brief von uns – mit Ihrem persönlichen Registrierungscode. Nicht vorher. Nach Erhalt unseres Anschreibens registrieren Sie sich und erhalten von uns die ersten Verbrauchswerte im Mai.

Warum erhalte ich kein Passwort?

Wenn sich in Ihrem Posteingang keine E-Mail befindet, überprüfen Sie bitte Ihren Spam-Ordner. Finden Sie auch hier keine E-Mail von uns, haben Sie sich möglicherweise vertippt oder in Ihrem Benutzerkonto ist eine andere E-Mail-Adresse hinterlegt bzw. Sie sind noch nicht registriert. Hier können Sie sich registrieren.

Ich habe mein Passwort vergessen. Wie bekomme ich ein neues?

Klicken Sie hier und anschließend unten auf den Link „Passwort vergessen“. Dann senden wir Ihnen per Antwortmail einen Link, über den Sie ein neues Passwort einrichten können.

Wieso funktionieren meine individuellen Zugangsdaten nicht?

Prüfen Sie Ihre Daten auf dem Anschreiben, das wir Ihnen gesendet haben. Ist ihr Nachname richtig bei der Anmeldung im Portal eingegeben? Ist der Registrierungscode korrekt, das heißt, haben Sie Groß- und Kleinschreibung beachtet?

Sollte es immer noch nicht funktionieren, nutzen Sie einfach unser Kontaktformular weiter unten.

In den Verbrauchsinfos gibt es einen Vergleichswert von einem „normierten Nutzer“. Was ist das?

Für die Durchschnittswerte der Heizung werden alle gemessenen Energieverbräuche in Ihrer Wohnanlage auf den Wert für einen Quadratmeter heruntergerechnet. Dieser Wert wird dann mit den individuellen Quadratmetern Ihrer Mietwohnung multipliziert. Für den Durchschnittswert für Warmwasser werden alle gemessenen Verbräuche durch die Anzahl aller Wohnungen dividiert. Das ist dann der Richtwert bzw. durchschnittliche Wert von einem „normierten Nutzer“ für eine einzelne Wohnung. Bitte beachten Sie, dass etwa die Anzahl der in der Wohnung lebenden Personen dabei nicht berücksichtigt werden kann.

Warum bekommt man diese Verbrauchsinfos für Heizenergie?

Der Hintergrund ist die Europäische Energieeffizienz-Richtline (EED) der Europäischen Union. Das Ziel: den Energieverbrauch in Wohnungen und Häusern zu verringern. Daher sollen die Bewohnerinnen und Bewohner regelmäßig und transparent über den eigenen Verbrauch informiert werden, um bewusster mit Ressourcen umgehen zu können.
Im Rahmen der Änderung der Heizkostenverordnung (HKVO) wurde die EED in nationales Recht umgewandelt. Es besteht die Pflicht für Vermieterinnen und Vermieter, die Mieterinnen und Mieter monatlich über den Verbrauch zu informieren, wenn fernauslesbare Zähler vorhanden sind.


Kontaktformular

Nutzen Sie unser Kontaktformular, damit wir Ihnen erneut per Brief Ihren individuellen Registrierungscode zusenden oder Ihnen bei der Registrierung helfen können.


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