Lasst uns alle an einem Strang ziehen und mehr für die Umwelt tun: Etwa bei den neuen Regeln zum Entsorgen von Alttextilien oder der Novelle der Bioabfallverordnung. Wir informieren über die Änderungen, denn wer weiß, wie es geht, spart auch Geld.

Alte Textilien – zu schade für die Tonne
Die Entsorgung von Schuhen, Kleidung, Bettwäsche und Handtüchern in der Restmülltonne ist seit Jahresbeginn entsprechend einer EU-Richtlinie verboten. Der Hintergrund: Weniger Müll, Mikroplastik und CO2 fallen an und der Wasserverbrauch wird verringert. Jeder ist jetzt verpflichtet, Alttextilien fürs Recycling zum Altkleider-Container zu bringen. Bessere Alternativen: die Kleidung Freunden oder karitativen Organisationen für Bedürftige schenken oder in Second-Hand-Läden verkaufen. So bekommt Kleidung ein zweites Leben und man selbst vielleicht noch etwas Geld. Warum es umso wichtiger ist, weniger zu kaufen? Die Textilindustrie ist einer der größten Umweltverschmutzer der Welt. Geschätzt wird, dass Kleidungsproduktion zehn Prozent der CO2-Emmissionen verursacht und laut EU die drittgrößte Quelle für Wasserverschmutzung ist.
Bio oder nicht?
Seit Mai 2025 gilt die kleine Novelle der Bioabfallverordnung (BioAbfV): So dürfen maximal ein Prozent Fremdstoffe – beispielsweise Plastik – in der grünen Tonne sein. Was viele nicht wissen: „Kompostierbare Bio-Plastiktüten“ gehören nicht rein, da deren Zersetzung zu lang dauert. Also unbedingt den Bio-Inhalt in der grünen Tonne auskippen und dann die Tüte in den Restmüll werfen oder wiederverwerten. Ideal: eine auswaschbare Box zum Sammeln des Abfalls.
Was darf in die grüne Tonne?
Obst, Gemüse, Schalen, Zitrusfrüchte sowie Küchen-Speisereste (ohne Verpackung natürlich), kleinere Mengen Gartenabfälle – auch ein wenig trockenes Laub. Größere Mengen Gartenabfälle bis zu 1 m³ oder Laub in Säcken (Kosten ein Euro) kann man gebührenfrei bei den Recyclinghöfen abgeben.

Foto: Stadtreinigung Hamburg
Wer trennt, spart Geld und Mühe
Wegen der neuen Regeln werden die Restmülltonnen stärker kontrolliert. Bei fehlerhafter Befüllung (Alttextilien, Biomüll, Sperrmüll, Glas) muss eine Sonderleerung erfolgen – mit Extrakosten. Die Leerung einer falsch gefüllten Biotonne kostet dann fast das 10fache. Diese Kosten werden auf alle Mieter in der Betriebskostenabrechnung umgelegt, es sei denn, man findet den Verursacher.
Am besten: Nur so viel kaufen, wie man wirklich verbraucht oder gebraucht. Auf Produkte mit viel Verpackung nach Möglichkeit verzichten oder unnötige Umverpackungen gleich im Supermarkt lassen. Die sind für deren Entsorgung verantwortlich.