Platz fürs Hobby

Orte der Begegnung, des aktiven Miteinanders, bei dem sich Menschen kennenlernen – das sind unsere Nachbarschaftstreffs. In Rahlstedt, Eidelstedt und der Gartenstadt Wandsbek ist noch genug Raum für Ideen.

Kreatives, Chor, Sportgruppe oder einfach ein Kaffeeklatsch – vieles ist bei der WGW möglich, wenn Mitglieder ehrenamtlich eine Gruppe gründen wollen. Bärbel Krüger etwa hat eine Plauderstunde ins Leben gerufen. „Ich hatte schon öfter darüber nachgedacht und es jetzt mit Hilfe der WGW in die Tat umgesetzt“, sagt sie. „So viele Menschen über 60 sind allein, dem wollte ich gegensteuern.“ Seit 2023 treffen sich Mitglieder einmal monatlich im Nachbarschaftstreff Rahlstedt zum Kaffee oder Tee trinken, Kuchen essen und zum Klönen. „Meist sind wir zwischen acht und zwölf Nachbarn“, freute sich Bärbel Krüger. Und: „Seit kurzem spielen wir auch Gesellschaftsspiele, wenn wir Lust dazu haben.“
Die Treffen sind jeden 2. Dienstag im Monat, von 15 bis ca. 18 Uhr, Saseler Straße 134 C.

Auch Olga Steinepreis-Bauer kam 2023 auf uns zu und fragte nach, ob wir ihr unter der Woche ein paar Stunden abends den Saal überlassen. Sie wollte sich dort mit Mitgliedern und Interessierten einmal im Monat treffen und Schach spielen. Organisiert hat sie dafür sogar den russischen Schachlehrer Dennis Adler. Er gibt Tipps und spielt am Schluss „Einer gegen alle“.

Olga Steinepreis-Bauer: „Ich finde gut, dass beim Schachspielen jüngere und ältere Menschen zusammenkommen, auch Menschen aus unterschiedlichen Kulturkreisen“, sagt die Gartenstädterin. Aktuell sind es sechs Schach-Partien und wir freuen uns auf mehr Nachwuchs – egal ob Anfänger oder erfahrener Spieler. Interessiert? Dann sehen wir uns bei den offenen Schachtreffen jeden zweiten Mittwoch im Monat, jeweils um 17 Uhr im Gemeinschaftssaal, Gartenstadtweg 81.

Besonders viel Platz haben wir im Wildacker 47, dem neuesten Nachbarschaftstreff in Eidelstedt. Dort gibt es etwa eine Bastelgruppe, eine Kartenspiel-Runde sowie TAC-Spieler. Die neue Strick- und Bastelgruppe von Gabriele Pape-Braun trifft sich einmal im Monat von 18 bis 20 Uhr. Alle Kreativen freuen sich über weitere Interessierte. Trotzdem ist auch viel Platz für mehr ehrenamtliches Engagement. Wie wäre es etwa mit einem Nachbarschafts-Chor, einer Malgruppe oder Vorlesestunde? Wir sind auf Ihre Vorschläge gespannt.

Sie sind Mitglied, haben eine Idee und brauchen einen Raum dafür? Wir unterstützen Sie dabei. Rufen Sie uns an: Telefon 040 696959-51, Christine Watz (Mitgliederservice) oder schreiben Sie an: christine.watz@gartenstadt-wandsbek.de

Strategie gefragt: TAC-Spielegruppe beim Tag der offenen Tür im Wildacker 47 in Hamburg-Eidelstedt.

Fotos: Hermann Jansen, WGW, privat

Wir wohnen jetzt im Dachgeschoss

Den Jahreswechsel haben sie bereits in ihrer Dachgeschosswohnung erlebt. Denn Ende November war die Übergabe der sieben Neubau-Wohnungen an die Mitglieder in der Von-Graffen-Straße 15 A-D in Borgfelde.

Das Gebäude von 1960 wurde energetisch modernisiert und gleichzeitig im Dachgeschoss ausgebaut. Jetzt hat nicht nur die komplette Gebäudehülle eine Wärmedämmung und einen neuen Dachstuhl, auch die Fenster und die Haustür sind ausgetauscht, die Treppenhäuser verschönert und die Balkongeländer erneuert.

Aus den ehemaligen Dachböden wurden Wohnungen: sieben kleine Starterwohnungen mit 38 bis 48 Quadratmetern sowie eine größere mit 68 Quadratmetern. Diese Wohnung bekamen Tasja Bruse und Andrej Senk, die schon vorher als Untermieter im Erdgeschoss gewohnt haben. „Durch den Umbau haben wir früh mitbekommen, dass Wohnungen entstehen. Da wir uns in der Anlage sehr wohl fühlen uns aber vergrößern wollten, sind wir jetzt in den vierten Stock gezogen. Das hält fit“, schmunzelt Andrej Senk. „Die Wohnung ist sehr schön, hell und wertig.“

Mareike Tiemann hat am Tag der Besichtigung angerufen, kam vorbei und hat Glück gehabt. „Wir sind sehr zufrieden mit unserer Wohnung“. Sie schätzt auch die Lage: „Ich entdecke jeden Tag etwas Neues und freue mich, dass es ruhig ist und ich ans Wasser laufen kann.“

Die Wege zum Haus und die Beete wurden vor kurzem wieder hergestellt. Das neue Fahrradhaus mit zwölf Stellplätzen rundet die Modernisierung ab. Der Frühling kann also kommen.

Fotos: Hermann Jansen

Infos zur CO2-Steuer

Der Ausstoß des klimaschädlichen Gases Kohlendioxid soll deutlich sinken. Muss er auch, wenn Deutschland bis 2045 das Ziel einhalten und klimaneutral sein will. Damit wir sparsamer mit Energie umgehen, wird hoher Verbrauch stärker belastet – und zwar mit einer Abgabe auf CO2-Emissionen von fossilen Brennstoffen. Wieso es diese Abgabe gibt und was es für unsere Mitglieder bedeutet, fassen wir zusammen.

Was ist der CO2-Preis?
Seit Januar 2021 gilt der CO2-Preis oder auch umgangssprachlich die „CO2-Steuer“, eine Abgabe für den Energieverbrauch von Benzin, Diesel, Heizöl und Erdgas als Teil des Klimaschutzprogrammes der Bundesregierung. Das Gesetz, das diese Bepreisung von Kohlenstoffdioxid regelt, ist das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG). Das Prinzip: Je mehr Ausstoß von klimaschädlichem CO2, desto mehr muss bezahlt werden.

Wieso brauchen wir eine CO2-Abgabe?
Sie soll helfen, die Klimaziele zu erreichen und Treibhausgase zu verringern. Mit der CO2-Steuer wird klimafreundliches Verhalten belohnt, also etwa der Kauf von E-Autos oder der Einbau von Wärmepumpen und Solarthermie. Das eingenommene Geld wird in Maßnahmen zum Klimaschutz investiert und soll auch zu Entlastungen bei den Bürgern führen, etwa beim Strompreis.

Was bedeutet das für Mieter?
Bisher haben Mieter die Kosten der CO2-Bepreisung allein getragen. Seit 2023, also mit der Abrechnung 2023 im kom-menden Jahr, werden diese Kosten aufgeteilt. Nach einem Stufenmodell sollen Mieter entlastet und Vermieter beteiligt werden – je nach energetischem Zustand eines Gebäudes. Damit will man fördern, dass mehr Vermieter Immobilien energetisch sanieren. Das Ganze regelt das Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz. Je schlechter das Gebäude und somit die Wohnung gedämmt ist, desto höher ist der Anteil des Vermieters – bis zu 95 Prozent. Bei einem Hocheffizienzhaus mit niedrigem Energieverbrauch zahlt der Mieter alles.

… und Vermieter?
Vermieter sind für die Jahresabrechnung 2023 verpflichtet, die CO2-Steuer anteilig zu tragen. Wir informieren Sie darüber, wie das funktioniert und was Mitglieder machen können, die eine Abrechnung von uns bekommen oder auch einen eigenen Vertrag mit einem Gasversorger haben.

Was tun, wenn ich die Abrechnung von der WGW bekomme?
Wer die Heizkosten-Abrechnung von der WGW bekommt, muss nicht aktiv werden. Das betrifft die Mehrheit der WGW-Wohnanlagen. Im Laufe des Jahres 2024 erhalten diese Mitglieder die Abrech-nung von uns per Post. Die CO2-Kosten und die Verteilung werden darin transparent ausgewiesen.

Und wie sieht es aus, wenn ich einen eigenen Gasvertrag mit einem Anbieter habe?
Sind Sie Selbstversorger in Sachen Heizung und Warmwasser, haben also einen eigenen Gasvertrag mit einem Anbieter? Diese Mitglieder können uns für die Berechnung des Vermieter-Anteils der CO2-Kosten alle Informationen des Verbrauchs- und Abrechnungszeitraums ab dem 1. Januar 2023 senden: Nach Erhalt der Rechnung der Heiz- und Warmwasserkosten des Anbieters am besten so schnell wie möglich. Das erleichtert uns die Bearbeitung.
Wir benötigen Folgendes: Ihre persönlichen Kontaktdaten und die verbrauchsabhängigen Daten sowie eine Kopie der Abrechnung des jeweiligen Gasversorgers. Grund dafür sind Umrechnungs- und Emissionsfaktoren, die wir zur Berechnung brauchen.
Schicken Sie uns diese Infos entweder per Post oder E-Mail an
info@gartenstadt-wandsbek.de

Je besser ein Haus gedämmt ist, desto weniger CO2-Steuer zahlt der Vermieter, wie hier bei unserer 2023 energetisch modernisierten Wohnanlage in der Von-Graffen-Straße 15 A-D in Borgfelde. Das Haus wurde gedämmt und im Dachgeschoss wurden sieben neue Wohnungen gebaut.
Foto: Hermann Jansen

Budenzauber im Schnee

Für unseren zweiten Weihnachtsmarkt am 5. Dezember haben wir Schnee bestellt, geliefert wurde prompt und reichlich. Unser Hauswarte haben fleißig Schnee geschippt und für sichere Wege gesorgt. Ab 15 Uhr bauten acht von unseren Mitgliedern in den Buden ihre Auswahl an Geschenken auf: Deko-Artikel für Weihnachten, Patchwork-Taschen, Kissen und Mäppchen, gehäkelte Tierchen mit Spieluhr, gestrickte Socken, Kerzen, Postkarten, Jahreskalender, Bücher und Fotografien. Wer wollte, hat etwas Passendes gefunden – oder auch Leckeres. Denn es WGW-Stände, bei denen es Grillwürste, Waffeln und Punsch gab. Eingepackt in dicke Anoraks hatten die Kinder im Winterwonderland ihren Spaß – besonders mit dem Nikolaus und am Mal- und Bastelstand.

Ein Funkeln im Dunkeln

„Da oben leuchten die Sterne, hier unten leuchten wir“, heißt es im bekanntesten Lied für den Laternenlauf. Als der Spielmannszug bei uns am 7. November das Liedchen spielte, sangen die Kinder in der Gartenstadt Wandsbek gekonnt mit. In ihren Händen baumelten gebastelte oder gekaufte Lichter, mit Fabelwesen oder einfach nur kunterbunt. Diese schöne Tradition pflegen wir gerne. Wie die Stimmung war? Sehen Sie selbst…

Fotos: Hermann Jansen

Lust auf eine Reise?

Unsere Mitglieder können auch Gästewohnungen in anderen Städten buchen. Möglich macht das die bundesweite Kooperation von Wohnungsbaugenossenschaften. 70 davon bieten Gästewohnungen auch für andere Mitglieder an. Günstig übernachten können Sie dadurch in 154 Wohnungen deutschlandweit – ob in Eckernförde, Koblenz oder Waren an der Müritz. Buchen kann man bei der jeweiligen Genossenschaft. Wollen Sie lieber eine Stadt wie Berlin oder an den Strand?
Schauen Sie doch mal in den Online-Katalog. 

Wildacker 47 A, EG/OG

Unsere größte Gästewohnung in Hamburg-Eidelstedt hat zwei Zimmer mit ca. 60 m² und eignet sich für zwei bis maximal vier Personen. Die moderne Wohnung besitzt ein separates Schlafzimmer (Bettgröße: 180 x 200 cm) und ein Duschbad im Erdgeschoss. Über eine Treppe mit acht Stufen kommt man zur separaten Küche sowie dem geräumigen Wohnzimmer mit einem Schlafsofa (Liegefläche 140 x 200 cm).  Gratis-WLAN steht Ihnen zur Verfügung.

Die Wohnung ist eine Nichtraucher-Wohnung.

Check-Out am Abreisetag ist bis spätestens 11 Uhr.

Die Bushaltestelle (Linie 4)  liegt etwa drei Gehminuten von der Gästewohnung entfernt.

Für Auskünfte und Buchungsanfragen wenden Sie sich bitte an:
Kirsten Leisner

Tel. (040) 69 69 59 – 52
kirsten.leisner@gartenstadt-wandsbek.de

Adresse und Lage von Gästewohnung 8:
Wildacker 47 A, 22523 Hamburg-Eidelstedt

Übernachtungspreise

Erste Nacht: 49,00 €, jede weitere Nacht: 47,00 €
zuzüglich 20,00 € für die Endreinigung

Über die Weihnachtsfeiertage und über Silvester werden die Wohnungen nicht vermietet.

Wäschepaket optional buchbar (Bettwäsche und Handtücher), Preise ab 1. Januar 2025: 1 Person: 15,00 €, 2 Personen: 30,00 €, 3 Personen: 45,00 €, 4 Personen: 50,00 €

inkl. 7% gesetzliche MwSt.,
inkl. der Kultur- und Tourismustaxe (KTT)

Mittlerweile hängen auch Vorhänge an den Fenstern im Wohn- und im Schlafzimmer. Fotos: WGW

Wildacker 47 A, EG

In Hamburg-Eidelstedt haben wir zwei Gästewohnungen, eine davon ist im Erdgschoss. In der 2-Zimmer-Wohnung mit ca. 50 m² können maximal zwei Personen übernachten. Die moderne, helle Wohnung besitzt ein Wohn-/Esszimmer mit Küchenzeile, ein separates Schlafzimmer sowie ein geräumiges Duschbad. Auf einer kleinen Terrasse vor dem Wohnzimmer können Sie im Sommer die Abendsonne genießen.

Gratis-WLAN steht Ihnen zur Verfügung. Die Bushaltestelle (Linie 4)  liegt etwa drei Gehminuten entfernt.

Die Wohnung ist eine Nichtraucher-Wohnung.

Check-Out ist am Abreisetag bis spätestens 11 Uhr.

Für Auskünfte und Buchungsanfragen wenden Sie sich bitte an:
Kirsten Leisner

Tel. (040) 69 69 59 – 52
kirsten.leisner@gartenstadt-wandsbek.de

Adresse und Lage von Gästewohnung 7:
Wildacker 47 A, 22523 Hamburg

Übernachtungspreise
Erste Nacht: 49,00 €, jede weitere Nacht: 47,00 €
zuzüglich 20,00 € für die Endreinigung

Über die Weihnachtsfeiertage und über Silvester werden die Wohnungen nicht vermietet.

Wäschepaket optional buchbar (Bettwäsche und Handtücher), Preise ab 1. Januar 2025:
1 Person: 15,00 €, 2 Personen: 30,00 €, 3 Personen: 45,00 €, 4 Personen: 50,00 €

inkl. 7 % gesetzliche Mehrwertsteuer,
inkl. der Kultur- und Tourismustaxe (KTT)

Fotos: WGW

Lüften beugt Schimmel vor

Die Energiepreise steigen, viele drehen die Heizung runter. Doch leider steigt damit das Risiko für Schimmel in der Wohnung. Um auf dem neuesten Stand zu sein, hat die WGW Johannes Zink für ein Mitarbeiter-Seminar zum Thema „Schimmel vermeiden“ engagiert. Unseren Mitgliedern gibt der Energieberater und Bauphysiker einige Tipps, wie man dabei auch noch Energie sparen kann.

Wie entsteht Schimmel in der Wohnung?
Johannes Zink: „Schimmelpilze können sich ansiedeln, wenn an einer Oberfläche für längere Zeit eine stark erhöhte Feuchtigkeit herrscht. In der kalten Jahreszeit ist das an den kühlsten Stellen der Außenwände sehr leicht der Fall, sobald eine erhöhte Wohnfeuchte vorliegt.“

Was bedeutet stark erhöhte Feuchtigkeit?
Johannes Zink: „Als Richtwert kann man sagen: Etwa im Winter und in Altbauten ist die Feuchtigkeit stark erhöht, wenn man bei zirka 20° Celsius in der Wohnung über 50 Prozent relative Feuchte hat. Normal dagegen sind in den kalten Winterwochen mit Frost und etwa 20° Celsius rund 40 Prozent und im Herbst bis zu 60 Prozent. Bei abgesenkten Temperaturen von 16 bis 18°Celsius erhöhen sich diese zulässigen Werte je um etwa zehn Prozent relative Feuchte.“

Gibt es Feuchtigkeit nur im Bad oder in der ganzen Wohnung?
Johannes Zink: „Erhöhte Wohnfeuchte betrifft immer die gesamte Wohnung. Dort, wo sich Menschen aufhalten, steigt die Luftfeuchtigkeit automatisch. Beim Atmen geben Mensch und Tier Feuchtigkeit ab. Sie entsteht ebenfalls im Bad, aber auch beim Kochen und Wäsche trocknen.“

Wie lässt sich Feuchtigkeit verringern?
Johannes Zink: „Zum einen durch Vermeiden: Wäsche sollte möglichst nur im Trockenkeller, auf dem Dachboden oder Balkon getrocknet werden. Zum anderen durch regelmäßiges Lüften. Das bedeutet, mindestens drei- bis viermal am Tag, mindestens morgens vor der Arbeit, abends und vorm Schlafengehen. Zusätzlich auch immer nach dem Kochen und Duschen, weil dann eine hohe Feuchtemenge direkt nach draußen abgeführt werden muss. Durchzug ist nicht erforderlich. Es genügt, Fenster oder Balkontür im Winter für maximal fünf Minuten weit zu öffnen – im Frühling und Herbst 10 bis 15 Minuten. Kippfenster sind dagegen großer Unfug, weil der Lüftungseffekt nicht ausreicht und es viel Energie verschwendet.“

Was kann man tun, wenn man tagsüber außerhalb arbeitet? Mehrfach am Tag Querlüften ist dann nicht möglich.
Johannes Zink: „Doch. Nach dem Aufstehen lüfte ich gründlich. Wenn ich heimkomme, lüfte ich erneut gründlich. Und spät am Abend vorm Schlafengehen folgt die letzte Stoßlüftung. Nach Duschen oder Kochen sowieso. So habe ich nicht nur erstklassige Luftqualität, sondern nie Schimmel in der Wohnung.

Muss man beim Lüften die Heizung abdrehen?
Johannes Zink: „Wenn es sehr kalt ist und der Heizkörper dann beim offenen Fenster sofort hochheizen würde, sollte man auf jeden Fall die Thermostate runterdrehen. Aber ohnehin ist es ratsam, wenn man noch ein klein wenig Energie sparen will. Jedoch darf man danach das Hochdrehen nicht vergessen.“

Warum darf man die Heizung nicht auf „Sternchen“ oder Null drehen, etwa während der Arbeitszeit oder im Urlaub?
Johannes Zink: „Weil besonders in älteren Gebäuden die Wände schnell auskühlen und – im Vergleich zu einer konstanten Beheizung – dann mehr Energie erforderlich ist, um sie wieder aufzuheizen. Das kostet mehr Geld. Häufiges, starkes Auskühlen und Aufheizen erhöht ebenso das Schimmelrisiko.“

Was ist die optimale Temperatur?
Johannes Zink: „In der Regel sollten die Thermostate auf Stellung 3 stehen, etwa 20 Grad Celsius, und nach Bedarf maximal auf 2 reduziert werden. Dies bedeutet etwa 16 Grad Celsius und sollte im Normalfall nicht unterschritten werden. Auch Küchen, Bäder und ungenutzte Zimmer müssen mindestens mit 16 Grad temperiert bleiben. Dabei sollten aber die Türen geschlossen werden. So lässt sich Schimmel vermeiden und Energie sparen.“

Foto: WGW

Mehr Wohngeld

Zum 1. Januar 2023 tritt die Reform des Wohngeldes in Kraft, das Wohngeld-Plus-Gesetz. Mehr Menschen mit geringem Einkommen, etwa zwei Millionen Haushalte, sind dann anspruchsberechtigt, da die Einkommensgrenzen angehoben werden. Zusätzlich wird das Wohngeld deutlich erhöht und enthält künftig eine dauerhafte Heizkostenpauschale, die von der Anzahl der Haushaltsmitglieder abhängt.

Wussten Sie, dass aktuell nur etwa die Hälfte der eigentlich Berechtigten in Deutschland einen Mietzuschuss durch Wohngeld in Anspruch nehmen? Scheuen Sie sich bitte nicht, diese finanzielle Hilfe zu beantragen, auf die Sie gesetzlich ein Recht haben. Und prüfen Sie, ob die Stadt Hamburg Ihnen und Ihrer Familie mit einem Wohnkostenzuschuss unter die Arme greifen kann.

Noch ein Tipp: Prüfen Sie noch dieses Jahr erneut Ihren Wohngeldanspruch, denn bis Ende Dezember 2022 wird sogar ein einmaliger Heizkostenzuschuss gezahlt. Dafür muss der Antrag vor dem 31. Dezember 2022 schriftlich bei Bezirksamt eingereicht werden.

Infos zum Wohngeld gibt es unter www.hamburg.de/wohngeld (siehe QR-Code unten). Dort finden Sie den Wohngeldrechner sowie den Antrag, den Sie noch im Dezember beim jeweiligen Bezirksamt einreichen können.

Lassen Sie sich helfen und nutzen Sie den Mietzuschuss, der Ihnen zusteht.

Foto: WGW